Der Wert eines Textes steigt nicht mit seiner Länge. Ihre Leser bringen Ihnen nicht mehr Wertschätzung entgegen, wenn Sie 20 anstatt zehn Seiten schreiben – eher im Gegenteil. Die Leser würden es Ihnen beispielsweise durchaus übel nehmen, wenn sie merken, dass man ihnen die Zeit gestohlen hat, weil das, was zu sagen war, auch auf zehn Seiten gepasst hätte.
Hier einige Tipps, wie Sie Überfl üssiges vermeiden
können:
- Verlieren Sie keine Worte über Off ensichtliches.
Vertrauen Sie auf den gesunden Menschenverstand
Ihrer Leser.
- Überfrachten Sie Ihren Text nicht mit redundanten
Ausdrücken wie „bekanntermaßen“, „es ist allgemein
anerkannt“, „nach meiner Auff assung“, „und
so weiter“ oder „sowohl aus der Sicht von A als
auch aus der Sicht von B“.
- Wiederholen Sie sich nicht. Wenn Sie zum Beispiel
über einen Ausschuss mit einem langen Namen
schreiben, nennen Sie den vollständigen Namen
nur einmal, also: „Diese Frage wurde dem Ständigen
Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
unterbreitet. Der Ausschuss erklärte,
dass …“
Kürzere Texte bzw. Sätze erzielen in der Regel mehr
Wirkung.
Hier ein Richtwert:
1 Text = maximal 15 Seiten1 Satz = durchschnittlich 20 Wörte
(aber streuen Sie ruhig auch ein paar
ganz kurze Sätze ein!)
Bandwurmsätze beeinträchtigen die
Klarheit von Kommissionstexten. Versuchen
Sie, kürzere Sätze zu bilden, doch
verwenden Sie unbedingt Wörter wie
„aber“, „so dass“ und „jedoch“, damit die
Kohärenz des Textes nicht verloren geht.
Verwenden Sie, wann immer möglich, einfache Wörter.
Ein schlichter Schreibstil lässt Sie nicht weniger
gebildet oder sprachgewandt erscheinen – er macht
Sie glaubhaft er.
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in Anbetracht des Umstands,
dass |
weil |
eine gewisse Anzahl |
einige |
die Mehrzahl der |
die meisten |
im Sinne von |
gemäß |
nichtsdestotrotz |
dennoch |
für die Zwecke von |
für |
im Fall, dass |
falls |
wenn dies nicht der Fall ist |
falls nicht,
andernfalls |
nach Maßgabe von |
nach |
betreff end, bezüglich,
in Bezug auf |
über, zu, für |
Zu einem einfachen, nicht
überfrachteten Stil gehört auch
... Mehrdeutigkeit vermeiden
Wenn Sie für verschiedene Dinge ein und denselben
Begriff verwenden, könnte dies Ihre Leser verwirren:
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Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens
Dienstag einreichen. Sie können auch
einen Antrag auf Fristverlängerung
stellen. Ihr Antrag ... (Welcher Antrag ist
jetzt gemeint?) |
Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens
Dienstag einreichen. Sie können auch um
eine Fristverlängerung ersuchen. Ihr Antrag ... |
... inhaltlich unbegründete Varianten vermeiden
Vielleicht denken Sie, Sie könnten Ihren Text abwechslungsreicher
gestalten, indem Sie für ein und dieselbe
Sache verschiedene Begriff e verwenden. Auch dies
kann Verwirrung stift en:
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Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens
Dienstag einreichen. Der Ausschuss kann
Ihr Gesuch ablehnen … (Gesuch = Antrag?) |
Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens
Dienstag einreichen. Der Ausschuss kann
ihn ablehnen ... |
... Verneinungen vermeiden
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Es ist nicht ungewöhnlich, dass Anträge
abgelehnt werden; legen Sie deshalb
nicht Beschwerde ein, wenn Sie nicht
sicher sind, ob Sie Ihren Antrag nicht
falsch ausgefüllt haben. |
Es kommt recht häufig vor, dass Anträge
abgelehnt werden; legen Sie deshalb
nur dann Beschwerde ein, wenn Sie
sicher sind, dass Sie Ihren Antrag richtig
ausgefüllt haben. |